Haftung

Für Transportdienstleistungen haften wir, wenn nicht explizit anders vereinbart, auf Grundlage der Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL).

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Transporte und Vermietung - Inh. Ilya Hüttemann, die die Miete einer beweglichen Sache betreffen. Als Vermieter und Vertragspartner handelt alleine Ilya Hüttemann.


§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel

Für Mietverträge zwischen Transporte und Vermietung - Inh. Ilya Hüttemann (nachfolgend: Vermieter) und dem Mieter gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Schließung des Mietvertrages.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.


§ 2 Allgemeine Pflichten

Der Mieter hat sich mit Abschluss eines Mietvertrages durch einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass oder ein anderes geeignetes Dokument, auf welchem die Wohnanschrift angegeben ist, auszuweisen. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten und hinterlässt eine Kaution in Höhe von einer Wochenmiete, welche sich der Vermieter vorbehält, einzubehalten, sollte die Mietsache nicht ordnungsgemäß behandelt worden sein, zum richtigen Zeitpunkt zurückgegeben worden sein, übermäßig verschmutzt sein oder sich in einem nicht funktionstüchtigen Zustand befinden. 


§ 3 Pflichten des Mieters

Die Mietgegenstände werden nur der im Mietvertrag angegebenen Person vermietet. Diese ist berechtigt, selbige an Personen zu geben, die die Mietsache nutzen, um in seinem Auftrag Arbeiten durchzuführen. Das Untervermieten oder Verleihen der Mietsache an Andere ist untersagt.

Der Mieter ist weiterhin dazu verpflichtet,

Die Sicherheitshinweise, sofern vorhanden, sorgfältig zu lesen und zu beachten.
Den Mietgegenstand nur zu nutzen, sofern er dazu berechtigt und befugt ist. Weitere Personen, die Gebrauch von der Mietsache nutzen, sind ebenfalls auf Befugnis zu prüfen und in die sachgemäße Behandlung einzuweisen.
Den Mietgegenstand sachgerecht zu behandeln, vor Überlastung zu schützen und zu warten, soweit erforderlich. Es sind nur Betriebsstoffe zu verwenden, die für die Verwendung an der Mietsache zweifelsfrei vorgesehen sind.
Dem Vermieter auf Nachfrage mitzuteilen, an welchem Ort der Mietgegenstand verwendet wird. 
Den Mietgegenstand gegen Diebstahl oder den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Den Mietgegenstand am Ende dere vorab vereinbarten Mietzeit zurückzuerstatten oder beim Vermieter eine Mietzeitverlängerung zu erfragen und diese zu bezahlen.



§ 4 Mietdauer und Mietpreiszahlung

Die Mindestmietdauer ist auf dem Mietvertrag angegeben, es sei denn, es wurde vorher anders vereinbart. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter. Der Vermieter ist bei Überschreitung der auf dem Mietvertrag angegebenen Mietzeit zu Schadenersatzforderungen berechtigt. Der Mieter bestätigt mit seiner bei Übergabe des Mietgegenstandes getätigten Unterschrift, den Mietgegenstand erhalten zu haben, in Kenntnis der sachgemäßen Handhabung zu sein sowie über Sicherheitsmaßnahmen und Gefahren informiert zu sein. Bei sich dazu ergebenden Fragen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu kontaktieren. 
Der im Mietvertrag angegebene Mietpreis ist alleinige Grundlage für die Berechnung der Miete. Im Internet angegebene Preise und Preise der im Geschäftsraum aushängenden Artikelliste sind als unverbindlich zu betrachten. Der Vermieter geht davon aus, dass, wenn die Rückgabe durch einen Dritten erfolgt, dieser dazu berechtigt ist, Erstattungsbeiträge (z.B. Kaution) in Empfang zu nehmen und im Namen des im Mietvertrag angegebenen Mieters Erklärungen abzugeben. Andererseits hat der Mieter nachzuweisen, dass er den Mietgegenstand nach § 2 gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt hat. Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen eine zusätzliche Gebühr zu erheben.


§ 5 Mängel

Die Mietsache wird bei Übergabe in einem technisch einwandfreien und in einem für ihren Zweck dienenden funktionstüchtigen Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei der Übernahme auf Mängel oder Beschädigungen zu überprüfen und unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die nicht auf dem Mietvertrag vermerkt wurden oder dem Vermieter nicht unverzüglich mitgeteilt wurden, haftet der Mieter. Spätere Benachrichtigungen über Schäden oder Mängel gelten nur für Gegenstände, die bei der Übergabe nicht geprüft werden können. Sie sind in angemessener Zeit (üblicherweise 24 Stunden) nach Beginn des Mietverhältnisses zu tätigen. 


§ 6 Rückgabe des Mietgegenstandes

Der Mieter hat den Mietgegenstand in einem betriebsbereiten Zustand, ohne Schäden und zweckmäßig gereinigt zurückzugeben. Bei Verletzung dieser Pflicht behält der Vermieter sich vor Schadensersatz zu fordern. Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter nicht nachweisen kann, dass er keine der in § 2 und § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Pflichten verletzt hat. 

Bei Verlust der Mietsache oder unwiderruflicher Funktionsstörung hat der Mieter Schadensersatz bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten. Der Mieter haftet weiter für Mietausfall und weitere entstehenden Kosten. Bei Beschädigungen, die nicht zum vollständigen Funktionsverlust des Mietgegenstandes führen, trägt der Mieter die Kosten für Reparaturen


§ 7 Haftungsbegrenzung des Vermieters

Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung des Vermieters zu erkennen ist. Der Mieter haftet selbst für Sach-, Personen- oder sonstige Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind. Der Vermieter haftet nicht für den unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes. 


§ 8 Sonstige Vereinbarungen

Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind schriftlich zu erfassen. 


§ 9 Gerichtsstand 

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet das Recht der Bundesregierung Deutschland Anwendung. 
Gerichtsstand im Falle von sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen dem Mieter und dem Vermieter ist der Sitz des Vermieters, sofern es sich bei dem Mieter um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. 


§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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